Allen heilpädagogischen Praxen ist gemeinsam, dass sie individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen. Heilpädagogische Entwicklungsunterstützung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen
mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Auffälligkeiten, sowie Besonderheiten im Verhalten und in Bereichen der Wahrnehmung.
Integraler Bestandteil dieser Förderung ist immer eine begleitende Arbeit mit den direkten Bezugspersonen des Kindes oder Jugendlichen. Soweit gewünscht und erforderlich, schließt sie die
Kooperation mit Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Schulen, sowie mit Therapeuten und Ärzten ein. Die inhaltlichen und methodischen Angebote der Praxen unterscheiden sich durch
Arbeitsschwerpunkte, begründet durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen der dort tätigen HeilpädagogInnen.