Kostenübernahme

Die Kosten für eine Heilpädagogische Behandlung werden in der Regel durch die örtlichen Sozial- und Jugendämter übernommen. Voraussetzung dafür ist eine Antragstellung auf Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe.

 

Bei allen Fragen zur Antragsstellung und den Voraussetzungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Praxen vor Ort gerne zur Verfügung.